Lageplan

Das zeichnerische Ergebnis der Darstellung aller örtlichen Bauten und Topografien mit Höhenbezügen ist ein Lageplan. Dieser Bestandsplan wird durch die Ergänzung aller notwendigen katasterlichen und bauordnungsrechtlichen bzw. bauplanerischen Informationen zum amtlichen Lageplan.

Mit dem Eintrag der geplanten baulichen Anlagen und aller dazugehörigen baurechtlichen Informationen dient dieser amtliche Lageplan als Bauvorlage eines entsprechenden Bauantrags.

Dipl.-Ing. Uve Neitzke Uve Neitzke Lageplan

Absteckung

Dipl.-Ing. Uve Neitzke Uve Neitzke Absteckung

Die horizontale Kennzeichnung der künftigen Gebäudegeometrie im Baufeld bezeichnet man als Absteckung.

Dabei wird in eine Grobabsteckung, welche der Orientierung der bauvorbereitenden Arbeiten wie Kelleraushub und Fertigen des Bauplanums dient, und in eine Feinabsteckung, welche die zentimetergenaue Bauwerksgeometrie in die Örtlichkeit überträgt, unterschieden.

Weiterhin müssen durch eine Höhenabsteckung Höhenbezugspunkte geschaffen werden, damit der zukünftige Baukörper auch in vertikaler Richtung den planerischen Vorgaben entspricht.

Lage- und Höhenkontrolle

Die Bestätigung für eine korrekte Bauausführung kann ausschließlich durch Kontrollvermessungen des neu errichteten Gebäudes erfolgen. Diese Messungsergebnisse dienen vor allem dem Bauherren zum Nachweis der korrekten Bauausführung und werden oftmals auch in diesem Sinne durch die Baugenehmigungsbehörde rechtsnachweislich abgefordert.

Es werden die maßlichen Vorgaben der Gebäudegröße, der Höhe der Oberkante des Erdgeschossfußbodens sowie die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück entsprechend der ausgestellten Baugenehmigung überprüft und durch die Ausstellung von Lage- und Höhenbescheinigungsurkunden, welche die vorgefundenen Größen- und Höhenverhältnisse beschreiben, rechtlich dokumentiert.

Gebäudevermessung

Ist der Neubau so weit fertiggestellt, dass sich der Gebäudegrundriss nicht mehr verändert, muss die gesetzliche Gebäudevermessung durchgeführt werden. Das Ergebnis dieser Vermessung ist die im Vermessungsgesetz vorgeschriebene Fortführung der amtlichen Flurkarte.

Wichtige Planungsgrundlagen für private Bauherren bzw. jede solide Basis aller geografischen Informationssysteme sind auf aktuellem Stand gehaltene Flurkarten. Unter anderem ist eine Grundlage für die Vergabe neuer Grundstücksnummern die Darstellung des neuen Gebäudes in der amtlichen Karte. Karten mit Gebäudedarstellungen und ihren Hausnummern sind für Raumbezugsanwendungen (z. B. Google Maps, Navigationssysteme u. v. m.) unerlässlich.

Dipl.-Ing. Uve Neitzke Uve Neitzke Gebäudevermessung

Grenzvermessung

Dipl.-Ing. Uve Neitzke Uve Neitzke Grenzen

Ein vorhandenes Flurstück soll z. B. zum Zwecke des Verkaufs und einer Neubebauung zerlegt/geteilt werden. Zur Abschreibung von Grundstücksteilen muss zwischen Verkäufer/Eigentümer und Erwerber/zukünftigem Eigentümer ein notarieller Vertrag geschlossen werden. In diesem Vertrag, im Idealfall mit vorheriger Konsultation eines ÖbVIs, werden zukünftige Grundstücksgrenzen festgelegt und beurkundet. Zur technischen Bearbeitung und damit Bildung neuer Grenzen und Flurstücke muss ein ÖbVI beauftragt werden. Nach Erhalt der notwendigen Unterlagen aus dem Vermessungsamt, in denen die gesamte katasterliche Entstehungsgeschichte des Flurstücks zusammengestellt wurde, werden die bestehenden Flurstücksgrenzen untersucht und örtlich bestimmt. Danach werden entsprechend dem Notarvertrag die neuen Grenzen in die bestehenden Grenzen eingebunden und an den notwendigen Grenzeckpunkten durch Grenzmarken kenntlich gemacht (abgemarkt).

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Diese gesamten durch den ÖbVI ermittelten Ergebnisse werden zu einem örtlichen Grenztermin allen Beteiligten mitgeteilt und angezeigt. Der ÖbVI stellt diese technischen wie örtlich mitgeteilten rechtlichen Ergebnisse zusammen und übergibt diese dem Vermessungsamt, welches daraus gründend neue Flurstücke bildet und die Katastergrundlagen wie Liegenschaftsbuch und Flurkarte ändert. Die Bescheidung neuer Grenzen, Flurstücke und Grenzmarken bildet die Grundlage für grundbuchliche Veränderungen wie z. B. die Eintragung neuer Eigentümer.

Weitere Leistungen

  • Beratung bzgl. aller anstehenden Vermessungstätigkeiten
  • Unterstützung zur Lösung von bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Problemen
  • sämtliche Absteckarbeiten und Vermessungen zur Baubegleitung
  • Gebäudeinnen- und Fassadenaufmaße
  • Wohn- und Mietflächenberechnungen
  • Bestandsaufmaße
  • Beweissicherungsmessungen
  • Massenberechnungen
  • Trassierungen

Vermessungsbüro:

Dipl.-Ing. Uve Neitzke
Heinrich-Mann-Str. 35
13156 Berlin

Parkplätze vorhanden
Busse: 150, 155

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Tel.: +49 30 486284-0
Fax: +49 30 486284-022

E-Mail: post@un-vermessung.de
Web: www.un-vermessung.de

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